• Sie suchen nach Antworten?

    Folgend beantworte ich an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen.

    Sollte Ihre Antwort nicht dabei sein, finden Sie unten die Möglichkeiten mit uns Kontakt aufzunehmen.

  • Sie versichern erst ab 100.000 € ?

    Ja, allerdings kann diese Summe auch durch eine Sammlung (ab 2 Fahrzeugen) entstehen. Nach oben kennen wir keine Grenzen.

     

     

  • Welche Gutachten werden benötigt?

    Da wir mit verschiedenen Versicherern zusammenarbeiten lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Innerhalb von Sammlungen reicht uns oft ein Kurzgutachten bis zu einem Wert von 80.000 bis 120.000 €, manchmal sogar darüber.

    Bei sehr hohen Sammlungswerten werden ggf. eigene Expertisen angefertigt. Dann müssen keine eigenen Gutachten beigebracht werden.

    Unter 25.000 € Fahrzeugwert innerhalb einer Sammlung reicht manchmal sogar eine Selbsteinschätzung mit Fotos.

  • Wie alt muss das Fahrzeug sein?

    Herzlich willkommen sind alle hochwertigen Fahrzeuge mit einem Alter über 15 Jahren.

    Innerhalb von Sammlungen können wir einzelne Ausnahmen machen.

  • Welche Zustandsnote ist erforderlich?

    Für uns ist nicht unbedingt die Zustandsnote, sondern der Wert des Fahrzeuges ausschlaggebend.

  • Muss alles Original sein?

    Nein. Wir versichern auch Umbauten, so genannte Szene- und Einzelfahrzeuge oder Prototypen. Allerdings erst ab einem Wert von 100.000 €.

  • Kann ich das Fahrzeug im Alltag benutzen?

    Nein. Sammlerfahrzeuge werden unserer Auffassung nach nicht im Alltag bewegt.

  • Müssen die Fahrzeuge zugelassen sein?

    Nein. Autos, die nicht bewegt werden, erhalten sogar Nachlässe bei meist vollem Versicherungsschutz.

  • Muss die Haftpflichtversicherung auch bei Ihnen abgeschlossen werden?

    Das muss nicht sein. Manchmal besteht schon ein Haftpflichtvertrag, der dann weiter genutzt werden kann.

  • Vermitteln Sie nur, wenn auch Vollkasko oder Allgefahren versichert wird?

    Ja, es sei denn Sie erteilen einen Auftrag zur Beratung gegen Honorar.

  • Was bedeutet Beratung gegen Honorar?

    Dann muss der Vertrag nicht durch uns vermittelt oder betreut werden. Unser Aufwand wird dann nach Stunden und/oder Erfolg bezahlt. Dies könnte zum Beispiel  der Fall sein, wenn nur beratend optimiert werden soll.

  • Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Allgefahrendeckung?

    Auch hier sind die Bedingungen der Versicherer sehr unterschiedlich. Meistens gilt bei Allgefahrendeckung die Beweislastumkehr: Nicht Sie müssen beweisen, dass ein Schaden versichert war, sondern der Versicherer muss beweisen, dass er nicht versichert war oder bezahlen!

    Ggf. muss der Versicherer dann auch ein Gutachten in Auftrag geben und tragen.

    Eine echte Allgefahrendeckung zeichnet sich durch sehr kurze Bedingungen aus. Es ist alles versichert, was nicht ausgeschlossen wurde. Also braucht man nur die Ausschlüsse lesen und beurteilen, ob man mit ihnen leben kann.

    Leider ist dies nicht bei allen Versicherern der Fall. Hier und da werden die Vollkaskobedingungen nur um einige Bereiche erweitert und dann zur Allgefahrendeckung deklariert.

    Dann muss man doch wieder alle Seiten lesen, verstehen und prüfen ob alles Gewollte mitversichert ist.

    Der Allgefahrenschutz kann von der aufgeschlagenen Motorhaube über das umgefallene Werkstattregal bis hin zum Motorschaden helfen. Und wer sich schon einmal mit Versicherungen gestritten hat, wird die Beweislastumkehr lieben…

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